Musikschulgebühren

Stadtrat ▪ Sitzung vom 12.06.2014 ▪ Tagesordnungspunkt 5

Erhöhung der Musikschulgebühren

Beschluss
  • Erhöhung der Musikschulgebühren

    1. Die Erhöhung der Musikschulgebühren orientiert sich prozentual an der jährlichen Lohnsteigerung im öffentlichen Dienst. Das bedeutet, dass der Anteil der Erhöhung der Lohnkosten ermittelt wird (Ist-Ergebnis der Haushaltsjahres, das der Gebührenerhöhung vorausgeht), diese Summe wird durch 2 geteilt und ins Verhältnis zu den erzielten Gebühreneinahmen (Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres, das der Gebührenerhöhung vorausgeht) gesetzt. Die Gebühren erhöhen sich dann um den ermittelten prozentualen Anteil jeweils zu Beginn des neuen Schuljahres zum 01. September. Eine Erhöhung der Musikschulgebühren findet immer dann statt, wenn das gewünschte Verhältnis von 50 Prozent Zuschuss Stadt Freising und 50 Prozent Einnahmen nicht erreicht wird.

    2. Der Erhöhung der Musikschulgebühren um 1,95 Prozent zu Beginn des Schuljahres 2014/2015 wird zugestimmt.

    3. Der 14. Änderungssatzung der Gebührensatzung für die Musikschule Freising, die wesentlicher Bestandteil des Beschlusses ist und der Erstschrift des Protokolls in der Anlage beiliegt, wird zugestimmt.

    Abstimmung: Ja
    FSM
    Grüne
    FW
    CSU
    SPD
    Linke
    Ausgeschieden
    34:2

    Der Sitzungsvorsitz (OberbürgermeisterIn oder Vertretung) hat mit ja gestimmt.

    Die Fraktionsaufteilung der MandantsträgerInnen spiegelt den heutigen Stand wider. Zum Zeitpunkt der Abstimmung kann eine andere Aufteilung vorhanden gewesen sein. Nicht mehr amtierende Personen werden unter 'ausgeschieden' gelistet.