Anträge des Fördervereins Eisstadion Freising

Stadtrat ▪ Sitzung vom 12.06.2014 ▪ Tagesordnungspunkt 7

Antrag auf Förderung und Überlassung von Werberechten an den Förderverein Eisstadion

Beschlüsse
  • Zuschuss und Darlehen

    Dem Förderverein Eisstadion wird ein Zuschuss und ein Darlehen zweckgebunden für die Errichtung des Vereinseigenen Umkleidetrakts des künftigen Eisstadions (Modul 2b) in Höhe von je 10% seiner Baukosten auf Basis der Kostenberechnung in Höhe von maximal 100.230 Euro gewährt.

    Abstimmung: Ja
    FSM
    Grüne
    FW
    CSU
    SPD
    Linke
    Ausgeschieden
    34:2

    Der Sitzungsvorsitz (OberbürgermeisterIn oder Vertretung) hat mit ja gestimmt.

    Die Fraktionsaufteilung der MandantsträgerInnen spiegelt den heutigen Stand wider. Zum Zeitpunkt der Abstimmung kann eine andere Aufteilung vorhanden gewesen sein. Nicht mehr amtierende Personen werden unter 'ausgeschieden' gelistet.

  • Ausfallbürgschaft für Förderverein

    Die Stadt Freising übernimmt vorbehaltlich der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde eine Ausfallbürgschaft für den Finanzierungsanteil des Fördervereins Eisstadion in Höhe von bis zu 300.000 Euro der geschätzten Kosten.

    Die Verwaltung wird beauftragt, vertraglich zu sichern, dass im Falle der Inanspruchnahme der Ausfallbürgschaft, das Eigentum am Vereinseigenen Modul 2b auf die Stadt über geht und die bestehende Vertragslage soweit erforderlich, diesem Beschluss anzupassen.

    Die Verwaltung wird ferner beauftragt, die Ausfallbürgschaft der Rechtsaufsicht zur Genehmigung vorzulegen.

    Abstimmung: Ja
    FSM
    Grüne
    FW
    CSU
    SPD
    Linke
    Ausgeschieden
    24:12

    Der Sitzungsvorsitz (OberbürgermeisterIn oder Vertretung) hat mit ja gestimmt.

    Die Fraktionsaufteilung der MandantsträgerInnen spiegelt den heutigen Stand wider. Zum Zeitpunkt der Abstimmung kann eine andere Aufteilung vorhanden gewesen sein. Nicht mehr amtierende Personen werden unter 'ausgeschieden' gelistet.

  • Vermarktung der Werbeflächen durch den Förderverein

    Es besteht mit der Vermarktung der Werbeflächen durch den Förderverein Eisstadion e.V. grundsätzlich Einverständnis.

    Die Verwaltung wird beauftragt, die Details einer entsprechenden Vereinbarung zu regeln und dabei insbesondere technische, bau- und sicherheitsrechtliche Belange zu berücksichtigen.

    Ebenso ist zu gewährleisten, dass der Stadt Freising bei der Auswahl der Werbepartner sowohl ein Vetorecht als auch das Recht zur kostenfreien Werbung für eigene VEranstaltungen zugestanden wird.

    Abstimmung: Ja
    FSM
    Grüne
    FW
    CSU
    SPD
    Linke
    Ausgeschieden
    33:3

    Der Sitzungsvorsitz (OberbürgermeisterIn oder Vertretung) hat mit ja gestimmt.

    Die Fraktionsaufteilung der MandantsträgerInnen spiegelt den heutigen Stand wider. Zum Zeitpunkt der Abstimmung kann eine andere Aufteilung vorhanden gewesen sein. Nicht mehr amtierende Personen werden unter 'ausgeschieden' gelistet.

  • Anrechnung von Sponsoring-Geldern für Namensgebung des Stadions zugunsten des Fördervereins

    Die Namensgebung für das Eisstadion wird grundsätzlich von der Stadt Freising ausgeschrieben. Dem Förderverein Eisstadion e.V. wird dabei ein Anrechnungsbetrag von bis zu 100.000 Euro, je nach Ausschreibungsergebnis als Zuschuss für die Gesamtfinanzierung gewährt.

    Abstimmung: Ja
    FSM
    Grüne
    FW
    CSU
    SPD
    Linke
    Ausgeschieden
    24:12

    Der Sitzungsvorsitz (OberbürgermeisterIn oder Vertretung) hat mit ja gestimmt.

    Die Fraktionsaufteilung der MandantsträgerInnen spiegelt den heutigen Stand wider. Zum Zeitpunkt der Abstimmung kann eine andere Aufteilung vorhanden gewesen sein. Nicht mehr amtierende Personen werden unter 'ausgeschieden' gelistet.