Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH

Stadtrat ▪ Sitzung vom 23.07.2015 ▪ Tagesordnungspunkt 2

Beschlüsse
  • Feststellung des Jahresabschlusses

    Der Oberbürgermeister der Stadt Freising wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH folgende Beschlüsse zu fassen:

    Der Gesellschafter stellt gemäß § 14 Ziffer 2b des Gesellschaftervertrages vom 27.05.2014 den geprüften Jahresabschluss wie folgt fest:

    Die Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH schließt das Geschäftsjahr 2014 mit einem Gewinn in Höhe von 4.811.464,97 Euro ab. Der Gewinn wird an die Stadtwerke Freising abgeführt. Die Bilanzsumme erreicht einen Wert von 39.231.902,57 Euro.

    Abstimmung: Ja
    FSM
    Grüne
    FW
    CSU
    SPD
    ÖDP
    Ausgeschieden
    34:0

    Der Sitzungsvorsitz (OberbürgermeisterIn oder Vertretung) hat mit ja gestimmt.

    Die Fraktionsaufteilung der MandantsträgerInnen spiegelt den heutigen Stand wider. Zum Zeitpunkt der Abstimmung kann eine andere Aufteilung vorhanden gewesen sein. Nicht mehr amtierende Personen werden unter 'ausgeschieden' gelistet.

  • Entlastung des Aufsichtsrates

    Dem Aufsichtsrat der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH wird für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung erteilt.

    Abstimmung: Ja
    FSM
    Grüne
    FW
    CSU
    SPD
    ÖDP
    Ausgeschieden
    26:0

    Der Sitzungsvorsitz (OberbürgermeisterIn oder Vertretung) hat mit ja gestimmt.

    Die Fraktionsaufteilung der MandantsträgerInnen spiegelt den heutigen Stand wider. Zum Zeitpunkt der Abstimmung kann eine andere Aufteilung vorhanden gewesen sein. Nicht mehr amtierende Personen werden unter 'ausgeschieden' gelistet.

  • Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2014

    Der Geschäftsführung der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH wird für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung erteilt.

    Abstimmung: Ja
    FSM
    Grüne
    FW
    CSU
    SPD
    ÖDP
    Ausgeschieden
    34:0

    Der Sitzungsvorsitz (OberbürgermeisterIn oder Vertretung) hat mit ja gestimmt.

    Die Fraktionsaufteilung der MandantsträgerInnen spiegelt den heutigen Stand wider. Zum Zeitpunkt der Abstimmung kann eine andere Aufteilung vorhanden gewesen sein. Nicht mehr amtierende Personen werden unter 'ausgeschieden' gelistet.