Ab 9.00 Uhr begann sich der Gerichtssaal in der Infanteriestraße zu füllen. Unruhe und Ungewissheit waren bei Anwesenden aufseiten der Kläger zu spüren. Seitdem der Vorsitzende Richter Erwin Allesch vor wenigen Wochen alle Beweisanträge abgelehnt hatte, sahen viele den Prozess bereits als entschieden an. Als Richter Allesch um 10.00 Uhr an den Richtertisch trat, füllten über 300 Zuschauer den Gerichtssaal, darunter Landrat Michael Schweiger, Oberbürgermeister Tobias Eschenbacher sowie weitere Bürgermeister der Landkreisgemeinden. FMH-Chef Michael Kerkloh hatte aufseiten der Beklagten Platz genommen.
Nach der Urteilsverkündung verdeutlichten die Startbahngegner ihre Emotionen auf unterschiedlichste Weise. Am ergreifendsten war das spontane, gemeinsame Vortragen der Bayernhymne, das der Richter noch zuließ. Auch dem anschließenden Tumult, Aufrufen und Pfiffen, konnte er kurzfristig nochmals Einhalt gebieten, um eine kurze Begründung zu verlesen. Hinsichtlich der angeführten Argumente des Bedarfs sowie des Naturschutzes seine aus Sicht des Gerichtes keine hinreichend gewichtigen Gründe geäußert worden. Dieser Aussage folgen erneute Buhrufe und laute Unmutsbekundungen, sodass Richter Allesch seine an allen Verhandlungstagen angekündigte Drohung wahr machte und den Gerichtssaal durch die Polizei unter „Wir sind das Volk“-Rufen der Zuschauer räumen ließ. Vor dem Gebäude erwarteten zahlreiche Kamerateams die Gegner, die hier die Demonstration fortsetzten. Hartmut Binner, Sprecher des Aktionsbündnisses AufgeMUCkt gab eine erste Stellungnahme ab und kündigte an, dass der Kampf gegen den Startbahnbau nun mitnichten zu Ende sei. Auch Dr. Christian Magerl, Landtagsabgeordneter von Bündnis 90/Die Grünen, betonte, dass die Schlacht noch nicht verloren sei. Nach dem Ausgang dieses juristischen Weges hoffen nun alle gegnerischen Parteien, auf politischem Weg den Bau zu verhindern. Nach Stellungnahmen aller Münchner Stadtratsfraktionen ist der Bürgerentscheid für das Rathaus weiterhin bindend. Dieser Aussage haben sich die drei in München antretenden Oberbürgermeisterkandidaten bereits angeschlossen. Vor dem VGH versuchte sich ebenfalls FMG-Chef Kerkloh an einer Erklärung und bedankte sich für die guten Gespräche zwischen den Parteien. Zu weiteren Ausführungen ließen es die Anwesenden Demonstranten jedoch nicht kommen.
In einer direkt nach dem Urteil veröffentlichten Pressemitteilung erklärten Thomas Kreuzer und Erwin Huber im Namen der CSU-Fraktion im Landtag die positive Entscheidung des VGH zur 3. Startbahn als wichtigen Schritt. „Das heutige Urteil zeigt, dass im bisherigen Verfahren die Interessen aller Beteiligten angemessen abgewogen wurden“, so Kreuzer. Erwin Huber ergänzte: „Auch wenn wir davon ausgehen, dass die Gegner der 3. Startbahn weiter die Gerichte beschäftigen werden, ist die heutige Entscheidung ein wichtiger Schritt für die Zukunftschancen der Menschen im Freistaat. Langfristig müssen wir darauf achten, dass Bayern im Wettbewerb der internationalen Drehkreuze konkurrenzfähig bleibt. Mobilität ist ein ganz entscheidender Faktor, wenn wir als Exportstandort auch künftig unseren hohen Standard und unseren Wohlstand halten wollen.“
Bis zum Mittag äußerte sich auch die Stadt Freising auf ihrer Webseite über das Urteil: „Natürlich sind wir sehr enttäuscht, aber nicht entmutigt.“ Knapp kommentierte Oberbürgermeister Tobias Eschenbacher die Abweisung der Klage gegen den Bau einer 3. Start- und Landebahn durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. „Wir sind unseren Bürgerinnen und Bürgern verpflichtet, alle Mittel auszuschöpfen, diese Flughafenerweiterung zu verhindern, und genau das werden wir tun!“ Die Stadt Freising werde das schriftliche Urteil mit Urteilsbegründung abwarten und gemeinsam mit Rechtsanwalt Joachim Krauß eingehend sachlich prüfen.“ Den ausführlichen Text finden Sie auf www.freising.de.
In einer eigenen Pressemitteilung veröffentlichte das VGH das Urteil im Anschluss an das Sitzungsende mit einer ausführlicheren Begründung: "Der BayVGH stützt sein Urteil darauf, dass nach den geltenden rechtlichen Maßstäben kein Fehler des angefochtenen Planfeststellungsbeschlusses ersichtlich sei, der eine andere Entscheidung als die Klageabweisung zulasse. Dem Vorhaben stünden weder Gründe des Bedarfs noch schädliche Umwelteinwirkungen noch Gründe des Naturschutzes entgegen. Die Regierung von Oberbayern habe den ihr zustehenden planerischen Spielraum nicht überschritten. Die Planfeststellung verstoße nicht gegen zwingendes Recht." Weitere Gründe finden Sie in der ausführlichen Presseerklärung zum Startbahn-Urteil des VGH.