Überarbeitung der Stellplatzsatzung

Die Errichtung von PKW-Stellplätzen ist teuer. Bau und Unterhalt einer Tiefgarage wirken sich stark auf die Kosten für Wohnraum aus. Im Rahmen einer Stellplatzsatzung definieren die Kommunen, wie viele Stellplätze ein Bauvorhaben auslöst. Diese sind vom Bauenden zu errichten oder, wenn eine Errichtung nicht machbar ist, in Ausnahmefällen gegen Gebühr abzulösen. Im Grundsatz ist es freilich richtig, dass Eigentümer dazu verpflichtet werden, Stellplätze auf ihrem Grund bereitzustellen, um den öffentlichen Raum von parkenden Fahrzeugen zu entlasten. Allerdings gilt es, hier den Ansprüchen einer modernen Mobilitätsauffassung gerecht zu werden. Nicht jede Mieterin und jeder Mieter besitzt zwingend ein Auto. Nicht jede Wohnlage macht die Nutzung eines Fahrzeuges in gleicher Weise erforderlich. Und schließlich ist nicht der Stellplatz der einzige mögliche Beitrag zur Mobilität. Vor diesem Hintergrund setzt sich die Freisinger Mitte für eine Überarbeitung der Stellplatzsatzung ein, da hierdurch einerseits ein wesentlicher Preistreiber für Wohnungsbau etwas reduziert werden kann und andererseits moderne Mobilitätskonzepte mehr Beachtung finden sollen. Etwa sollten Wohnungen, die gezielt für Studierende entstehen und dazu noch in direkter Bahnhofsnähe sind, mit weniger Stellplätzen ausgestattet werden. Daneben könnte bei neuen Wohngebieten durch das Angebot von Carsharing oder gemeinsamen Lastenrädern die Anzahl der benötigten Fahrzeuge der Mieterinnen und Mieter deutlich reduziert werden. Entsprechende Mobilitätskonzepte sollten bei der Berechnung der Anzahl der zu errechnenden Stellplätze künftig eine Rolle spielen. Dies kann sich positiv auf die Baukosten auswirken und unterstützt die Bemühungen hin zu einer Mobilitätswende.