Stadtgrünverordnung

Als Große Kreisstadt und als Umlandgemeinde im Ballungsraum München sind Wohnbau und Verkehrsplanung wesentliche Elemente der Stadtplanung. Zum Erhalt der Lebensqualität und im Sinne einer klimagerechten Stadt ist es für die Freisinger Mitte daher umso wichtiger, das Augenmerk auf den Erhalt von Grünflächen zu lenken. Unter dem Titel „Mit unserer Stadt verwurzelt“ wurde im Mai 2019 durch den Stadtrat die Freisinger Stadtgrünverordnung auf den Weg gebracht. Zweck der Verordnung ist es, eine innerörtliche Durchgrünung sicherzustellen, Lebensqualität und Kleinklima zu verbessern, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts zu erhalten und das prägende Stadtbild zu beleben. Geschützt werden u. a. Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm. Eine Fäll-Erlaubnis kann mittels Antrag in begründeten Fällen (z. B. Bauwunsch) eingeholt werden. Darüber hinaus umfasst die Stadtgrünverordnung auch eine Fördermöglichkeit: Bei teuren Baumsanierungen und Pflegekosten gewährt die Stadt Freising einen Zuschuss. Durch eine kostenlose Beratung und Begutachtung der Bäume sollen der bürokratische Aufwand und die Kosten für die Bürgerinnen und Bürger möglichst gering gehalten werden.

Die Freisinger Mitte begrüßt die Verordnung und lobt deren Vorplanungen, die in mehreren Vorbesprechungen die Inhalte mit den Bedarfen von Bürgerschaft und Stadtpolitik abgeglichen haben. Zudem wurde insbesondere die von der Freisinger Mitte geforderte bürgerfreundliche Installierung mit einer übersichtlichen Webseite, einer umfangreichen Broschüre und mit Aktionen wie dem kommunalen Obstbaumförderprogramm berücksichtig.