Tierschutz
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Durch eine Ergänzung des Artikels 20a des Grundgesetzes sind Tiere seit dem 31. Juli 2001 verfassungsmäßig geschützt. Damit hat sich der Staat dazu verpflichtet, dem Tierschutz einen hohen Stellenwert in unserem Rechts- und Wertesystems einzuräumen und dabei den Umgang mit Tieren in ethnisch verträgliche Bahnen zu lenken. Unter dem Leitspruch „Tieren zu helfen ist unsere Motivation“ engagiert sich der Freisinger Tierschutzverein seit 1993 für Tiere in Not.