E-Government

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Unter dem Begriff E-Government wird die Erweiterung der Verwaltung um die IT-basierte Kommunikation und Transaktion zwischen staatlichen, kommunalen und sonstigen Behörden mit den Bürgerinnen und Bürgern verstanden. Im Mittelpunkt steht dabei die Vereinfachung von Prozessen durch die Möglichkeit, Verwaltungsdienstleistungen, die bislang lediglich vor Ort in der entsprechenden Behörde durchgeführt werden konnten, jederzeit und selbstständig über das Internet anstoßen zu können. Auch für elektronische Dienste der Verwaltung gilt, dass diese für alle Bürgerinnen und Bürger nutzbar sind und ein barrierefreier Zugang ermöglicht wird. Beispiele für E-Government-Dienste auf kommunaler Ebene sind die Beantragung von Urkunden und Dokumenten, die Terminvereinbarung für standesamtliche Verfahren, die An- und Ummeldung von Gewerben oder die Meldung von Missständen und Schäden im öffentlichen Raum. In Freising ist es bereits in einigen Fällen möglich, etwa Urkunden und Formulare online zu beantragen oder beispielsweise Termine für das Bürgerbüro online zu vereinbaren. Hier sehen wir jedoch noch deutliches Erweiterungspotenzial. Der von den Bürgerinnen und Bürgern aus der Wirtschaft bekannte Komfort bei der Abwicklung von Dienstleistungen muss zweifelsohne auch bei verwaltungstechnischen Abläufen für Privatpersonen Einzug erhalten. Jedoch gilt es, hierbei den Datenschutz absolut ernst zu nehmen und die Konzepte und Strukturen zur Implementierung daran auszurichten. Nur dann kann eine nachhaltige Fortentwicklung, ein wahrhaftiges E-Government im Sinne der Bürgerschaft, entstehen.

Neben dem Angebot von städtischen Dienstleistungen auf digitale Art und Weise sollte auch das bereits sehr umfangreiche Informationsangebot auf der Internetseite der Stadt Freising weiter ausgebaut werden. Gerade auch politische Prozesse und Entscheidungen könnten durch ein umfangreicheres Ratsinformationssystem besser kommuniziert werden – wenn beispielsweise Protokolle und Stadtratsentscheidungen im Internet abrufbar gemacht werden.