Jetzt erst recht!

Im Kampf gegen den Bau einer 3. Start- und Landebahn am Münchner Flughafen sind Privatkläger bereit, mit einer Verfassungsbeschwerde in höchster Instanz ihre Bürgerrechte einzuklagen! Die Freisinger Mitte unterstützt diese Initiative mit einer privaten Sammelaktion zugunsten der BI Attaching.

Von Katrin Stockheim,

Vor vier Jahren haben 27 Kläger - Kommunen, Bund Naturschutz und Anwohner - gemeinsam Klage gegen den im Juli 2011 erlassenen Planfeststellungsbeschluss zum Bau einer 3. Start- und Landebahn eingereicht. Im Juli 2015 hat der Bundesverwaltungsgerichtshof in Leipzig die letzten verbleibenden Nichtzulassungsbeschwerden zum Startbahn-Prozess zurückgewiesen. Das verwaltungsrechtliche Verfahren ist damit abgeschlossen. Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 19. Februar 2014 kann somit nicht weiter angefochten werden.

Mit der Anrufung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe soll nun die höchste richterliche Instanz der Bundesrepublik prüfen, in wie weit die gesetzlich verankerten Grundrechte durch den geplanten Flughafenausbau verletzt werden. Denn an der Überzeugung, die Planungen berücksichtigen weder die deutlich steigende Belastung auf die Gesundheit der Betroffenen und die Umwelt noch den massiven Eingriff in die Persönlichkeits- und Eigentumsrechte in ausreichendem Maße, hat sich auch nach diesem Urteil nichts geändert. Im Sinne einer Rechtsverletzung und der Erschöpfung des Rechtswegs sollen mit einer Verfassungsbeschwerde die grundrechtlich garantierten Freiheiten gegenüber dem Staat durchgesetzt werden.

Für die Finanzierung werden nach aktuellem Stand Kosten in Höhe von 70.000 Euro entstehen. Mit einem einstimmigen Votum hat die Schutzgemeinschaft, ein Verbund von Kommunen, Vereinen und Privatpersonen, einen Großteil der Summe zugesichert. Der Restbetrag – etwa 20.000 Euro – wird über Mitgliedsbeiträge der BI Attaching finanziert.

Um den Aktionsspielraum der BI Attaching weiterhin zu gewährleisten, hat die Freisinger Mitte eine private Sammelaktion ins Leben gerufen, über die jeder und jede beispielsweise mit Kleinbeträgen über 10,00, 20,00 oder 30,00 Euro etwas beisteuern kann. Gespendet werden kann an das

Aktionskonto der BI Attaching, IBAN: DE 77700310 000 000044024,
Verwendungszweck: "FSM-Aktion".

Eine Spendenquittung kann die BI Attaching leider nicht ausstellen, daher auch die Ausrichtung auf Schenkung von Kleinbeträgen.

Bitte unterstützen Sie diese Initiative!

Beteiligen Sie sich an der privaten Sammelaktion zum Schutz unserer Gesundheit und für den Erhalt von Zuhause und Heimat! Bereits 10,00 Euro helfen! Mögliche finanzielle Überschüsse werden an den BUND Naturschutz weitergegeben, der sowohl eine „Anhörungsrüge“ wie auch eine Verfassungsbeschwerde eingereicht hat.

Zurück